… ist eine geschmack- und geruchlose, durchsichtig klare und farblose Flüssigkeit, die aus zwei Wasserstoffatomen (H) und einem Sauerstoffatom (O) besteht.
Neben primären Vitalstoffen sowie weiteren essentiellen Nährstoffen benötigt der Organismus das essentiellste Element überhaupt: das Wasser.
Der menschliche Körper besteht zu 60-70 % aus Wasser. Wie lebensnotwendig das Wasser ist, beweist die Tatsache, dass ein Mensch Wochen ohne Nahrung, aber nur wenige Tage ohne zu trinken auskommen kann. Ein Wasserverlust von 10 % des Körpergewichtes erzeugt bereits schwere Krankheitserscheinungen (Bluteindickung, Kreislaufversagen), ein Verlust von 15-20 % führt zum Tod.
Das Wasser ist für Existenz und Stoffwechsel bei allen Organismen unentbehrlich. Es vermittelt chemische und physikalische Prozesse innerhalb und außerhalb der Zellen, das Strömen und Diffusion der Gewebe – und Nahrungsflüssigkeit, den Aufbau des kolloidalen Zustands der Körperbestandteile. Es regelt ferner die Körpertemperatur, indem es durch Verdunstung an der Oberfläche Wärme entfernt.
Wasser wird nicht nur durch Trinken zugeführt. Auch Nahrung enthält viel Wasser. Von der notwendigen Flüssigkeitsmenge von 2,25 bis 3,0 l pro Tag liefert die Nahrung normalerweise etwa die Hälfte. Die restlichen 1,1 bis 1,5 l müssen durch Trinken zugeführt werden.
Man unterscheidet zwischen Trinkwasser, Mineralwasser, Quell-, Tafel- und Heilwasser.
Trinkwasser ist das in Deutschland am strengsten kontrollierte Lebensmittel und kann daher unbedenklich getrunken werden. Wasser, das unseren Wasserhahn erreicht, muss die strengen Grenzwerte der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) erfüllen, egal ob es später zum Duschen, Kochen oder zum Blumengießen verwendet wird.
Die TrinkwV über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch vom 21. Mai 2001 wurde im Wesentlichen durch fünf Änderungsverordnungen in den Jahren 2011, 2012, 2015, 2018 sowie 2019 geändert. Nach der letzten Änderung von 2019 ist dann die aktuelle TrinkwV am 1. Januar 2020 in Kraft getreten.
Nun ist am 24. Juni 2023 die neu gefasste Trinkwasserverordnung in Kraft getreten, mit der maßgebliche Inhalte der EU-Trinkwasserrichtlinie aus dem Jahr 2020 umgesetzt werden. Diese TrinkwV führt u.a. neue Parameter ein und legt niedrigere Grenzwerte für Schadstoffe wie Chrom, Arsen und Blei fest. Betreiber von Wasserversorgungsanlagen werden zudem verpflichtet, bis 2026 alte Bleileitungen stillzulegen oder auszutauschen. Außerdem werden ab 2026 Daten zur Legionellenbelastung in Trinkwasserinstallationen zentral im Umweltbundesamt gesammelt und ausgewertet. Damit wird die Datenbasis für zukünftige Maßnahmen zur Vermeidung von durch Legionellen ausgelösten Krankheiten nochmals erweitert.
Beispiele für Grenzwerte der Trinkwasserverordnung | |
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Mikrobiologische Parameter pro 100 ml |
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Escherichia coli, Enterokokken, Coliforme Baterien |
0 |
Clostridium perfringens (nur Oberflächenwasser) | 0 |
Chemische Parameter pro Liter |
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Nitrat | 50 mg |
Nitrit | 0,5 mg |
Pflanzenschutzmittel | 0,1 µg |
Blei | 10 µg |
Cadmium | 5 µg |
Kupfer | 2 mg |
Nickel | 20 µg |
PAK (Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe ) | 0,1 µg |
Natürliches Mineralwasser stammt aus unterirdischen, vor Verunreinigung geschützten Wasservorkommen. Es ist von ursprünglicher Reinheit und frei von Krankheitserregern. Aufgrund des Gehaltes an Mineralstoffen, Spurenelementen und sonstigen Bestandteilen soll natürliches Mineralwasser bestimmte physiologische Wirkungen haben. Es ist das einzige Lebensmittel in Deutschland, das amtlich anerkannt werden muss.
Von Deutschland wurden bisher über 800 natürliche Mineralwässer amtlich anerkannt. Die meisten von ihnen stammen aus Quellen, die sich in Deutschland befinden. Einige von ihnen kommen aus den so genannten Drittländern, also aus Ländern, die nicht der Europäischen Union angehören. Die amtliche Anerkennung eines natürlichen Mineralwassers aus einem Drittland erfolgt nach den gleichen Kriterien wie für deutsche Mineralwässer.
Auf dem Etikett der Mineralwasserflasche finden Verbraucher alle wichtigen Informationen zum Produkt.
Angegeben werden müssen:
• Die Verkehrsbezeichnung. Sie gibt Ihnen einen ersten Hinweis auf die Art des Mineralwassers. Sie kann „Natürliches Mineralwasser“ oder „Natürliches kohlensäurehaltiges Mineralwasser“ lauten. Wurde dem Wasser Kohlensäure zugesetzt, wird noch unterschieden in „Natürliches Mineralwasser mit eigener Quellkohlensäure versetzt“ oder „Natürliches Mineralwasser mit Kohlensäure versetzt“
• Die Quelle. Hier sind der Ort und der Name der Quelle genannt.
• Der Analyseauszug.
• Das Mindesthaltbarkeitsdatum.
• Die vorgenommenen Behandlungsverfahren. Wurde dem Wasser beispielsweise Eisen und Schwefel entzogen, der Kohlensäureanteil verringert und der Mangangehalt gesenkt, so wird dies auf dem Etikett angegeben.
• Der Name des Brunnenbetriebes, des Importeurs oder des Vertreibers.
Wird bei einem natürlichen Mineralwasser auf den Gehalt an bestimmten Inhaltsstoffen oder auf eine besondere Eignung hingewiesen, dann müssen noch weitere spezifische Angaben erfolgen.
Quell-, Tafel- und Heilwasser
Im Gegensatz zum Mineralwasser benötigt Quellwasser keine amtliche Anerkennung. Es stammt ebenfalls aus unterirdischen Wasservorkommen und wird über natürliche oder künstlich erschlossene Quellen gewonnen.
Tafelwasser bedarf ebenfalls keiner amtlichen Anerkennung. Es ist kein natürliches Mineralwasser sondern eine Mischung verschiedener Wässer. Tafelwasser kann zudem weitere Zutaten enthalten, wie etwa Meerwasser, natürliches salzreiches Wasser und Natriumchlorid.
Heilwasser ist kein Lebensmittel, sondern ein Arzneimittel und muss daher zugelassen werden. Heilwässer haben eine besondere Zusammensetzung und können zur Vorbeugung, Behebung oder Linderung von Krankheiten verwendet werden. Ihre Eignung muss wissenschaftlich erwiesen sein.