Nem und die 4W

In Anlehnung an die Legaldefinition sind Nahrungsergänzungsmittel „ergänzende“ Lebensmittel.






Sie dienen dazu, die allgemeine Ernährung mit Proteinen, Vitaminen, Mineralstoffen und sonstigen Stoffen wie zum Beispiel  Ballaststoffen oder  sekundären Pflanzenstoffen zu ergänzen.
Nahrungsergänzungsmittel enthalten die ernährungsphysiologisch wirksamen Nährstoffe in konzentrierter Form und in dosierter Menge. Ihre ernährungsspezifische oder physiologische Wirkung sei Experten zufolge auf eine einzelne Komponente oder die synergistische Effekte mehrerer Komponenten zurückzuführen.

Da sie Lebensmittel sind,  gilt für die Nahrungsergänzungsmittel  die Lebensmittelkennzeichnungsverordnung.  Jedoch zu den für Lebensmittel vorgeschriebenen Angaben, wie beispielsweise Zutatenverzeichnis, das Mindesthaltbarkeitsdatum oder der Name des Herstellers, sind zusätzlich für die Nem verpflichtend:
•    Angaben über die empfohlene tägliche Verzehrmenge
•    Warnhinweis, dass die angegebene empfohlene tägliche Verzehrmenge nicht überschritten werden darf,
•    Hinweis, dass Nahrungsergänzungsmittel kein Ersatz für eine ausgewogene Ernährung sind
•    Hinweis, dass die Produkte außerhalb der Reichweite von kleinen Kindern zu lagern sind.

Aussagen, die sich auf die Beseitigung, Linderung oder Verhütung von Krankheiten beziehen, sind derzeit in Deutschland sowohl in der Produktwerbung als auch auf der Verpackung verboten.

Allerdings  erlaubt die Health Claims – Verordnung  auch gesundheitsbezogene Angaben unter der Voraussetzung, dass diese  nach einem besonderen Verfahren zur Aufnahme in eine Gemeinschaftsliste zulässiger Angaben aufgenommen worden sind.

Wer sollte Nem einnehmen? Wann und Warum? Und überhaupt: Was? Das sind die 4 W der Nem. Es sind nur diese 4W – Fragen, die im Zusammenhang mit den Nahrungsergänzungsmitteln eine Antwort verlangen.