… als Nem
Es gibt Lebensabschnitte und Situationen, in denen bestimmte ergänzende Präparate zur Erhaltung der Leistungs- und Widerstandsfähigkeit, Stärkung des Immunsystems benötigt werden.
Die geläufige Bezeichnung dieser ergänzenden Präparate ist „Nahrungsergänzungsmittel“ oder kurz Nem.
Ihre Legaldefinition findet sich in der Nahrungsergänzungsmittel-Verordnung (NemV) vom 24.05.2004 zuletzt geändert durch die Verordnung vom 23.10.2013, welche die europaweit geltenden Bestimmungen der sogenannten Health-Claims-Verordnung berücksichtigt. Demnach dürfen nährwert- und gesundheits- aber auch krankheitsbezogenen Angaben ausschließlich erst dann gemacht werden, wenn sie den verschiedenen Zulässigkeitsanforderungen der Verordnung genügen.
In diesem Sinne ist Nahrungsergänzungsmittel ein Lebensmittel, das
1. dazu bestimmt ist, die allgemeine Ernährung zu ergänzen,
2. ein Konzentrat von Nährstoffen oder sonstigen Stoffen mit ernährungsspezifischer oder physiologischer Wirkung allein oder in Zusammensetzung darstellt und
3. in dosierter Form, insbesondere in Form von Kapseln, Pastillen, Tabletten, Pillen und anderen ähnlichen Darreichungsformen, Pulverbeuteln, Flüssigampullen, Flaschen mit Tropfeinsätzen und ähnlichen Darreichungsformen von Flüssigkeiten und Pulvern zur Aufnahme in abgemessenen kleinen Mengen, in den Verkehr gebracht wird.
Grundsätzlich versorgt eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung den gesunden Körper mit allen lebensnotwendigen Stoffen …
sagt das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR). Die Betonung liegt wohl gemerkt auf dem „gesunden Körper“. Und so gesehen, kann es Ausnahmen geben, in denen eine Ergänzung der Nahrung nötig oder sinnvoll sein kann.
Andere Länder, andere Sitten.
Die Harvard School of Public Health empfiehlt dagegen, neben einer gesunden Ernährung täglich eine Multivitamintabletten zu nehmen. Diese verbessere jede suboptimale Ernährung. Die tägliche Multivitamintablette wird sogar als “preiswerter Versicherungsschutz” bezeichnet.