Legaldefinition
Die Legaldefinition der Lebensmittel (der wahren Nahrung) findet ihren Niederschlag im neuen Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB), welches das bisherige Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz (LMBG) weitgehend ablöst.
Es ist das LFGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Juni 2013, das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 5. Dezember 2014 geändert worden ist.
Das Gesetz formuliert europaweit geltende allgemein Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der EUROPÄISCHEN BEHÖRDE für LEBENSMITTELSICHERHEIT, (efsa) und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit.
In diesem Sinne sind „Lebensmittel alle Stoffe oder Erzeugnisse, die dazu bestimmt sind oder von denen nach vernünftigem Ermessen erwartet werden kann, dass sie in verarbeitetem, teilweise verarbeitetem oder unverarbeitetem Zustand von Menschen aufgenommen werden". Zu „Lebensmitteln“ zählen auch Getränke, Kaugummi sowie alle Stoffe (einschließlich Wasser), die dem Lebensmittel bei seiner Herstellung oder Ver- oder Bearbeitung absichtlich zugesetzt werden.
Das Wort "Genuss" wie er noch im alten Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz (LMBG) vorkam - Lebensmittel als Stoffe, die dazu bestimmt sind, zu Zwecken der Ernährung und des Genusses verzehrt zu werden – ist im neuen LFGB nicht mehr zu finden.
Sind denn ESSEN und GENIESSEN inkompatibel? Wohl nicht! Denn wozu sonst erlaubt das Gesetz, den „absichtlichen“ Zusatz von Stoffen bei Herstellung, Ver- oder Bearbeitung unserer Lebensmittel, wenn nicht um sie genießen zu können?
Gelegentlich kann es tatsächlich sein, dass manch einer / manch eine wahllos ver-und bearbeitete Stoffe und Erzeugnisse über den Hunger hinaus konsumiert, eine „Tat“, die gegebenenfalls zu einem „rechtswidrigen“ Genuss führen kann. Dabei ist es nicht auszuschließen, dass ein derartiger Genuss eine NATÜRLICHE AHNDUNG auslöst, weil das Zuviel von einer Sorte und das Zuwenig von einer anderen Sorte der besagten Stoffe und Erzeugnisse Stoffwechselprozesse im Organismus aus dem Gleichgewicht bringen könnten.
Man kann also sagen: wenn auch in den neuen gesetzlichen Regelungen der Begriff GENUSS nicht explizit genannt wird, kann der (bedingte) GENUSS von Stoffen und Erzeugnissen, die wir zu Zwecken der Ernährung verzehren, keine Sünde sein. Das impliziert aber die Beachtung bestimmter Grundsätzen, wie die richtige Lebensmittelauswahl, Abwechslung, Maß halten.
Hierfür sind Kenntnisse über die Inhaltsstoffe unserer Nahrung und ihre Bedeutung für eine normale Entwicklung des Organismus und die Aufrechterhaltung der Gesundheit hilfreich.
All das berücksichtigend ist dann ein Leichtes, die richtige Wahl für die Versorgung und einen gesunden Genuss zu treffen.
Die durch Analysen bestimmten Bestandteile unserer Nahrung lassen sich in folgende Gruppen unterteilen:
Nährstoffe | Inhaltsstoffe | Bausteine | Vertreter |
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Makronährstoffe | Kohlenhydrate | Monosaccharide | Glukose, Fruktose |
Disaccharide | Zucker | ||
Polysaccharide | Stärke | ||
Eiweiß (Proteine) | Aminosäuren | essentielle: Isoleucin, Leucin, Lysin, Methionin (Cystein), Phenylalanin (Tyrosin), Threonin, Tryptophan und Valin | |
semi-essentielle: Arginin, Histidin, Cystein, Tyrosin | |||
nicht essentielle: Alanin, Asparagin(säure), Glutamin(säure), Glycin, Hydroxyprolin, Prolin, Serin, Taurin | |||
Fette | Glycerin, aliphatische Monocarbonsäuren | gesättigte Fettsäuren: Buttersäure, Palmitinsäure, Stearinsäure |
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einfach ungesättigte Fettsäuren: Omega-9-Fettsäure: Ölsäure | |||
mehrfach ungesättigte Fettsäuren: Omega-3-Fettsäure: α-Linolensäure, Eicosapentaensäure, DocosahexaensäureOmega-6-Fettsäure: Linolsäure |
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Mikronährstoffe | Vitamine | Stoffe verschiedenster chemischer Struktur: Amine, Alkohole, Ascorbinsäure u. a.m. | fettlösliche: Vitamin A (Retinol), Vitamin D (Calciferol), Vitamin E (Tocopherol), Vitamin K (Phyllochinon) |
wasserlösliche: Vitamin B1 (Thiamin) Vitamin B2 (Riboflavin) Vitamin B3 (Niacin) Vitamin B6 (Pyridoxin) Vitamin B5 (Pantothensäure) Vitamin B12 (Cyanocobalamin) Vitamin C (Ascorbinsäure) Folsäure |
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Mineralstoffe | anorganische Verbindungen | Kalium, Calcium, Magnesium, Natrium, Phosphor | |
Spurenelemente | anorganische Verbindungen | Chrom, Eisen, Fluorid, Jod, Lithium, Mangan Molybdän, Selen, Vanadium, Zink | |
Weitere Vitalstoffe | Enzyme | Eiweiß (Proteine) | Bromelain, Papain, Lipase, Amilase |
Coenzyme | Vitamine, Mineralstoffe, Spurenelemente | Q10 | |
sekundäre Pflanzenstoffe | Carotinoide, Phytosterine, Glucosinolate, Polyphenole, Phytoöstrogene, Protease-Inhibitoren, Saponine, Terpene,Sulfide |
β-Carotin, Lykopin, Lutein, Zeaxanthin; β-Sitoterin; Flavonoide, Anthocyanidine, Quercetin, Hesperidin; Phenolsäuren;Isoflavone, Lignane Isopren;Triterpenoide, Phenolderivate |
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Wasser | |||
Alkohol | Ethanol | ||
Ballaststoffe | Guarpflanze, Polysaccharide | Guar, Pektine, Agar-Agar, Cellulose | |
Zusatzstoffe | Stoffe verschiedenster chemischer Struktur | Antioxidantien, Aromen, Emulgatoren, Farbstoffe, Geliermittel, Geschmacksverstärker, Konservierungsstoffe, Süßstoffe Verdickungsmittel |