Phytosterine: Die Vorsilbe “Phyto” deutet daraufhin, dass sie ausschließlich in Pflanzen vorkommen.
Sie sind dem Cholesterin sehr ähnlich. Im Gegensatz zu dem Cholesterin haben die Phytosterine jedoch überwiegend positive Wirkungen auf unsere Gesundheit: Sie reduzieren einen hohen Cholesterin-Spiegel, in dem sie das Cholesterin binden. Wird weniger Cholesterin aus der Nahrung aufgenommen, kurbelt der Körper die Cholesterin-Eigensynthese an, um das Defizit auszugleichen. Der Blutcholesterinspiegel sinkt, die Konzentration des LDL-Cholesterins nimmt ab. Wer die Pflanzensterine täglich zuführt, hemmt bis zu einem gewissen Grad die Cholesterinaufnahme.
Über 40 verschiedene Phytosterine sind bisher bekannt; der wichtigste Vertreter ist β-Sitosterin.
ß-Sitosterin bildet mit dem Nahrungscholesterin einen Komplex, der die Darmwand nicht mehr passieren kann. Dadurch wird verhindert, dass Cholesterin aus der Nahrung überhaupt in den Körper gelangt.
ß-Sitosterin hat aber noch eine andere Wirkung: es erhällt die Funktion von Blase und Prostata aufrecht. ß-Sitosterin hemmt u. a. die Aktivität des Enzyms α-Reduktase und trägt so dazu bei, dass die Aktivität der Blasenmuskulatur voll funktionsfähig bleibt. Gleichzeitig verhindert es, dass sich die Prostata bei Männern im Alter vergrößert.
Phytosterine/ Pflanzensterine kommen hauptsächlich in fetthaltigen Lebensmitteln wie Öle, Nüsse und Pflanzensamen vor.
Seit dem Jahr 2000 sind in der Europäischen Union d. h. auch in Deutschland Lebensmittel mit Pflanzensterin-Zusatz zur Vermarktung zugelassen, wie etwa Margarine, Joghurt- und käseartige Erzeugnisse, Salat-und Gewürzsoßen. Und die Lebensmittelindustrie erhofft sich große Umsätze von dem positiven Gesundheitsaspekt der Pflanzensterine.
Zwar dürfen die Hersteller auf die Wirkung von Lebensmitteln mit Phytosterin-Zusatz sowohl auf den Verpackungen als auch in Werbespots hinweisen. Die Werbeaussagen unterliegen jedoch seit dem 14.12. 2012 der sogenannten Health Claims-Verordnung.
Diese schreibt für zugelassene Lebensmittel dieser Art eine besondere Kennzeichnung vor. So (u.a.), dass mit Pflanzensterinen angereicherte Lebensmittel nur von Erwachsenen mit erhöhten Cholesterinwerten verzehrt werden sollten, und ein täglicher Verzehr auf 3 g Pflanzensterine zu begrenzen sei.