Brustvergrößerung

Die Außenhülle aus Silikonelastomeren ist in der Regel doppelwandig.








Diese doppelte Hülle bietet einen sehr hohen Schutz vor Verletzungen und ermöglicht zudem besonders gute Ergebnisse hinsichtlich Form und Empfindlichkeit. Mit der neuartigen, texturierten Oberfläche des Silikonkissens wird außerdem die Gefahr einer Kapselverhärtung weitgehend ausgeschlossen.

Brustimplantate
Als Brustimplantate werden heute Silikonkissen mit unterschiedlichen Füllungen verwendet.
Die mit Silikongel gefüllten Implantate waren eine Zeit lang umstritten: In den USA wurde ihr Einsatz 1992 von wenigen Ausnahmen abgesehenen verboten, nachdem die Hersteller von einer Klagewelle überrollt worden waren. Der bis heute wissenschaftlich nicht bewiesene Vorwurf: Aus der Hülle ausgetretenes Silikon könne Bindegewebserkrankungen oder Rheuma auslösen.

In Deutschland blieben Silikonimplantate erlaubt, derzeit prüft die amerikanische Gesundheitsbehörde (FDA) ihre Wiederzulassung. In den Ländern der EU dürfen nur Implantate (Silikongel oder Kochsalz) mit europäischem Qualitäts-Gütesiegel verwendet werden – erkennbar an dem CE-Zeichen plus vierstelligen Zahlencode.

Als einzige Alternative zur Brustvergrößerung mit Silikongel-Kissen stehen mit Kochsalz gefüllte Implantate zur Verfügung.
Laut Experten weisen die mit Kochsalz gefüllten Implantate im Vergleich zu Silikongel-Implantaten Nachteile auf. So beispielsweise:
Das Kissen
• würde sich weniger natürlich anfühlen
• werfe bei unzureichender Füllung Falten
• erzeuge bei Bewegungen ein gluckerndes Geräusch

Silikon-Kritiker vermuten einen Zusammenhang zwischen dem Einsatz von Silikonimplantaten und der Entstehung von Brustkrebs. Bis heute fehlen dafür wissenschaftliche Beweise. Silikongel und Kochsalz gelten als sichere Füllmaterialien für Brustimplantate, dennoch bleibt festzuhalten: Jedes Implantat ist ein Fremdkörper, der dauerhaft in das Gewebe eingebracht wird. Daher könnten rein theoretisch auch Jahrzehnte nach dem Einbringen der Implantate bislang nicht bekannte Komplikationen auftreten. Muss eine Frau, die sich mit Silikongelimplantaten die Brüste vergrößern lässt, im hohen Alter mit bislang unbekannten Langzeitnebenwirkungen rechnen? Nach dem derzeitigem Kenntnisstand ist dies unwahrscheinlich und nicht zu erwarten, dennoch gilt: Wirklich hundertprozentige Klarheit werden erst die Ergebnisse der zahlreichen noch laufenden wissenschaftlichen Langzeitstudien bringen – in etwa 10 bis 15 Jahren.
Für viele Frauen ist der Begriff „Implantat“ mit dem PIP-Skandal verbunden. Statt hochwertiger Brustimplantate verkaufte die französische Firma Poly Implant Prothèse (PIP) Industriesilikon für medizinische Eingriffe. Die PIP-Implantate stehen im Verdacht, gesundheitsgefährdend zu sein und schneller zu reißen.
2011 zog das französische Gesundheitsministerium die Konsequenzen. In einer beispiellosen Aktion wurden Frauen aufgefordert, die gefährlichen Polster entfernen zu lassen.
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geht für Deutschland von mehr als 5000 betroffenen Frauen aus. Das BfArM empfiehlt seit dem 6. Januar 2012 die vorsorgliche Entfernung aller PIP-Brustimplantate.

Zehn Jahre nach dem Skandal um fehlerhafte Brustimplantate aus Frankreich hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) über Schadenersatzansprüche einer deutschen Patientin entschieden: Kein Schadenersatz, (AZ:11.06.2020-C-581/18)
Begründung: Der EuGH sieht im EU-Recht keine Grundlage für Schadenersatzansprüche an die Versicherung des Herstellers.
Denn EU-Recht schreibt nicht vor, dass für Medizinprodukte eine Haftpflichtversicherung für die ganze EU und damit auch für Deutschland abgeschlossen werden muss, urteilte der EuGH. Zulässig sei, dass nach den nationalen Regeln eines EU-Staates die Haftung auf ein Land – hier Frankreich – beschränkt wird.