Jedermann hat eigentlich im Rahmen seiner Möglichkeiten im Notfall Maßnahmen zur ersten Hilfe zu ergreifen. Nach §323 c des StGB ist jedermann sogar auch gesetzlich verpflichtet, im Rahmen seiner Fähigkeiten in einem Notfall eine „zumutbare“ Hilfe zu leisten.
Die „10 lebensrettenden Tipps“ sollte tatsächlich jeder kennen, wo sie auch Tipps für außergewöhnliche Notfälle geben, wie beispielsweise bei einer Hai-Attacke, beim Fallen aus großer Höhe oder beim sinkenden Auto – einer Horrorvorstellung.