3. Juli2021: der Tag, an dem die EWKVerbotsV -Einwegkunststoffverbotsverordnung- in Kraft tritt. Mit dem Verbot wird eine Europäische Richtlinie aus dem Jahr 2019 in deutsches Recht umgesetzt.
Geschäfte und Gastronomiebetriebe sind von nun an verpflichtet auf wiederverwendbare Alternativen zurückzugreifen. Sie dürfen ihre Restbestände aber vorerst weiter ausgegeben.
Die Verordnung ist nun in Kraft! Welche umweltfreundliche Alternative zu den Einweg-Kunststoffprodukten gibt es?