Was gegen den Kater nach der Silvestersause hilft

Übelkeit, Schwindel, hämmernde Kopfschmerzen: Nach einer feucht-fröhlichen Silvester-Party kommt für viele am nächsten Morgen die Ernüchterung. Was Experten gegen den fiesen Kater empfehlen.

Kaum ist das alte Jahr feucht-fröhlich verabschiedet, beginnt das neue Jahr für viele im Jammertal: Auf die Silvestersause folgt der Kater. Brummschädel, rebellischer Magen und bleierner Körper – das sind die typischen Symptome nach zu großem Alkoholgenuss. Damit der Verdauungstrakt nicht überstrapaziert wird und der Kopf nicht zu sehr schmerzt, raten Ernährungsexperten vor dem Feiern zu einem fett- oder kalorienreichen Essen.

Was schützt vor dem „Kater“ danach?

Keinesfalls sollte Alkohol auf leeren Magen und möglichst auch nicht durcheinander getrunken werden. Nudelgerichte, Thunfisch in Öl oder Bratkartoffeln eignen sich gut als Grundlage.

Auf der Party gilt dann die Faustregel: Auf jedes alkoholische Getränk folgt ein Glas Mineralwasser. Das reduziert die Alkoholaufnahme, und der Körper trocknet nicht aus. Zwischendurch sind mineralstoffreiche Snacks wie Nüsse, Käsehappen, Leberwurstbrötchen oder eine kräftige Suppe empfehlenswert, die den vom Alkohol ausgeschwemmten Mineralstoffspeicher wieder auffüllen.

Der Mangel an Wasser und Mineralstoffen ist Hauptverursacher der Kopfschmerzen und des Nachdurstes am Morgen danach. Besonders heftig wirken auch kohlensäurehaltige oder warme, zuckerreiche Getränke wie Punsch und Liköre, bei denen der Alkohol besonders schnell in der Blutbahn zirkuliert. Sauerstoffmangel in überfüllten Räumen kann einen heftigen Kater noch fördern.

Wie lange dauert es, bis der Körper Alkohol abbaut?

Alkohol wird vom Körper zwar schnell aufgenommen, aber nur langsam abgebaut. Ein 80 Kilogramm schwerer Mann benötigt etwa zweieinhalb Stunden, um 20 Gramm Alkohol abzubauen. Das entspricht etwa einem halben Liter Bier, einem Viertelliter Wein oder drei Gläsern Schnaps. Frauen brauchen für die gleiche Menge rund drei Stunden zum Abbauen.

Was tun, wenn trotzdem der Schädel brummt?

Wer trotz aller Vorsichtsmaßnahmen am Neujahrsmorgen mit Kopfschmerzen, Übelkeit und Schwindel aufwacht, bekämpft die Beschwerden am Besten mit reichlich Mineralwasser, Fruchtsaftschorlen und einem sauer-salzigen und wasserreichen „Kater-Frühstück“. Weit empfehlenswerter als Kopfschmerzmittel sind ein herzhafter Sauerkrauteintopf, Bratheringe, Oliven, Salzgebäck und saure Gurken. Die Säure fördert den Alkoholabbau, das Salz ersetzt verlorene Mineralstoffe, und die scharfen Gewürze regen die Verdauung an.

Was mache ich gegen den „Nachdurst“?

Dagegen hilft stilles Mineralwasser oder Fruchtsaftschorle. Sprudelwasser ist eher ungeeignet, weil Kohlensäure den ohnehin strapazierten Magen reizt. Auch Kaffee verstärkt bei manchem Katergeplagten eher die Kopfschmerzen und belastet den Magen. Außerdem baut Koffein den Alkohol im Blut nicht ab, lediglich die Müdigkeit wird vorübergehend reduziert. Anderen hilft hingegen ein Espresso mit Zitronensaft. Ein Spaziergang an der frischen Luft bringt immerhin den Kreislauf in Schwung.

Nach durchzechter Silvesternacht nicht ans Steuer setzen

Wer in der Silvesternacht viel Alkohol trinkt, ist am Neujahrsmorgen möglicherweise noch nicht wieder fahrtüchtig. Bei einem Pegel jenseits der 1,0 Promille ist auch nach acht Stunden Schlaf möglicherweise noch zu viel Alkohol im Blut vorhanden, um sicher Auto fahren zu können.

Die Promillegrenze für Autofahrer liegt bei 0,5. Wer bei einer Polizeikontrolle mit mehr erwischt wird, muss mit 500 Euro Bußgeld und einem Fahrverbot für drei Monate rechnen.

Ärger kann es aber auch schon für eine Alkoholkonzentration von 0,3 Promille geben, wenn sie zum Beispiel zu einer auffälligen Fahrweise oder einem Unfall führt. Fahranfänger in der Probezeit dürfen beim Autofahren überhaupt keinen Alkohol im Blut haben.

Angabe „alkoholfrei“ nicht wortwörtlich nehmen

Als „alkoholfrei“ gekennzeichnete Biere und Sekt können trotzdem Alkohol enthalten. Verbraucher sollten sich von diesem Etikettzusatz nicht täuschen lassen. Komplett promillefrei sind Getränke nur dann, wenn sie mit dem Zusatz „ohne Alkohol“ gekennzeichnet sind. Wer gänzlich nüchtern ins Neue Jahr starten möchte, greift besser zu Mineralwasser.

Laut der Deutschen Weinverordnung ist ein Restalkoholgehalt von maximal 0,5 Volumenprozent für Sekt mit dem Zusatz „alkoholfrei“ zulässig. Für alkoholfreies Bier dagegen gibt es keine gesetzliche Regelung. Brauereien orientierten sich aber an der Weinverordnung und garantierten ebenfalls eine Höchstmenge an Alkohol von 0,5 Prozent, erläutert der Deutsche Brauer-Bund.

Quelle: Welt Online