Erstmals Wirkstoff von Mode-Droge „Spice“ belegt

Eine neue Droge hat ganz Deutschland erobert: Es handelt sich um einen Kräutermischung, die unter dem Namen „Spice“ verkauft wird. Das Problem: Bisher kann die Substanz von jedem Zehnjährigen ganz legal gekauft werden, da sie nicht unter das Betäubungsmittelgesetz fällt. Doch dies könnte sich nun ändern.

Erstmals sind die einzelnen Bestandteile der Modedroge „Spice“ nachgewiesen worden. Die „Gewürz“-Droge, die Jugendliche und junge Erwachsene seit einigen Monaten stark nachfragten, enthalte ein in der Arzneimittelforschung hergestelltes Cannabinoid, teilte die Frankfurter Gesundheitsdezernentin Manuela Rottmann (Grüne) mit. Der berauschende Stoff „JWH-018“ sei jedoch nicht unter den Inhaltsstoffen angegeben. Die Modedroge besteht aus mehreren Kräutern und soll nach Berichten von Konsumenten ähnlich wirken wie Marihuana und Haschisch.

Die Droge sei im Internet und in Geschäften für Wasserpfeifen legal erhältlich, sagte Rottmann. Sie gelte als ein Produkt wie Räucherstäbchen und sei laut Etikette nicht zum Rauchen geeignet. Dennoch werde sie vorwiegend von jungen Erwachsenen als „Joint“ geraucht. Bisher sei nicht bekannt gewesen, welche Substanz den Rausch auslöse. Daher falle die Räuchermischung weder unter das Betäubungsmittel- noch unter das Arzneimittelgesetz.

Rottmann betonte, dass aufgrund der neuen Erkenntnisse über die Zusammensetzung die Bundesdrogenbeauftragte und das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte das Mittel JWH-018 und „Spice“ als Arzneimittel einstufen könnten.

Die von der Stadt Frankfurt in Auftrag gegebene Untersuchung hatte der Medizinische Leiter des Frankfurter Pharmaunternehmens THC Pharma, Christian Steup, geleitet. Der verwendete Cannabinoid-Wirkstoff sei ein recht einfach und günstig herzustellendes Mittel, sagte Steup.

Die Substanz weise keine chemische Ähnlichkeit mit dem Cannabis-Wirkstoff THC auf, wirke aber ähnlich. Der Wirkstoff sei noch nicht an Menschen erprobt worden. Da der Stoff nicht als Arzneimittel zugelassen sei, könnten Nutzer nicht wissen, ob das Mittel „rein“ sei. So habe eine der sieben untersuchten Proben eine hohe Dosis an Lösungsmitteln aufgewiesen.

Quelle: Welt Online