Zusatzstoffe

Farbstoffe




… werden Lebensmitteln hauptsächlich aus folgenden Gründen zugefügt:
• zum Ausgleich von Farbverlusten nachdem sie Licht, Luft, Feuchtigkeit und Temperaturschwankungen ausgesetzt waren;
• zur Intensivierung natürlich vorkommender Farben;
• zur Einfärbung von ansonsten farblosen oder andersfarbigen Lebensmitteln.
Lebensmittelfarbstoffe sind in zahlreichen Lebensmitteln enthalten, u. a. in Snacks, Margarine, Käse, Marmeladen und Gelees, Nachspeisen und Getränken.

Als Lebensmittelzusatzstoffe sind sowohl natürliche als auch künstliche Farbstoffe zugelassen.

Die naturidentischen Farbstoffe sind synthetische Nachbildungen von in der Natur vorkommenden, färbenden Substanzen. So z. B.
Gelb-Orange: mit Carotin (E 160 a) wird verwendet beispielsweise in Margarine, Butter, Ölen, Fetten, Mayonnaise, Käse, Marzipan, Speiseeis, Desserts und Suppenpulver;
Grün: Chlorophylle, Chlorophylline ( E 140) Farbstoff des Blattgrüns- wird verwendet zur Färbung von eingelegtem Gemüse, Konfitüre und Marmelade, Limonade, Likören, Süßwaren, Kaugummi;
Blau -rosa-Rot : Anthocyane( E 163), mit Anthocyane aus Trauben, Erdbeeren, Rotkohl für Marmelade und Konfitüren, Obstkonserven etc.

Künstliche Farbstoffe werden rein synthetisch hergestellt. Zu dieser Gruppe gehören unter anderem die umstrittenen Azofarbstoffe.

Da die Zulassung vieler Lebensmittelzusatzstoffe schon Jahrzehnte zurückliegt und in zahlreichen Fällen inzwischen neue wissenschaftliche Daten zur Verfügung stehen, werden diese Stoffe seit 2007 von der  EFSA  (Europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörde)  hinsichtlich ihrer Sicherheit neu bewertet. Die Neubewertung aller bereits zugelassenen Lebensmittelfarbstoffe wurde 2016 abgeschlossen.

So wurde im Zuge neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse, die auf eine mögliche Gefährdung der Verbrauchersicherheit deuteten, der FARBSTOFF ROT 2G (E128) 2007 verboten
Und bereits seit 20. Juli 2010 müssen Lebensmittel, die mit den folgenden sechs synthetischen Farbstoffen gefärbt werden, den WARNHINWEIS „Kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen“ tragen:
• Gelborange S (E 110)
• Chinolingelb (E 104)
• Cochenillerot A (E 124)
• Azorubin (E 122)
• Allurarot AC (E 129)
• Tartrazin (E 102)
Diese Farbstoffe sind für eine Reihe von Lebensmitteln zugelassen, etwa für nichtalkoholische, aromatisierte Getränke, Süßwaren und Speiseeis.
NEU: Seit  1. Juni 2013 wurden bei drei der umstrittenen Lebensmittelfarbstoffe die Verwendungsmenge und deren Einsatzbedingungen deutlich eingeschränkt. Es handelt sich um die Farbstoffe Gelborange S (E 110), Chinolingelb (E 104) und Cochenillerot A (E 124).

Diese Einschränkung findet ihren Ausdruck in die Senkung des  sogenannten ADI-Wertes für den  jeweiligen Farbstoff. Der ADI-Wert (acceptable daily intake – “annehmbare tägliche Aufnahme”) gibt die Menge eines Stoffes an, die über die gesamte Lebenszeit täglich verzehrt werden kann, ohne dass dadurch gesundheitliche Gefahren zu erwarten wären. Er wird in Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht und Tag (mg /kg Körpergewicht. d) ausgedrückt:

Farbstoff Alter ADI-Wert mg/kg.d Neuer  ADI-Wert mg/kg.d
Chinolingelb 10 0,5
Gelborange S 2,5 1
Cochenillerot 4 0,7
ADI*-Wert, „acceptable daily intake” = annehmbare tägliche Aufnahme, mg/kg Körpergewicht.Tag