Bundestag beschließt Gentest-Gesetz

Mit großer Mehrheit hat der Bundestag das „Gendiagnostik-Gesetz“ verabschiedet. Damit sind zukünftig Gentests bei Jobsuchenden und Versicherungskunden verboten. Auch bei der pränatalen Diagnostik gelten strenge Regeln.

Auch Gentests haben Grenzen – das ist wohl die Kernaussage des am Freitag (24. 04. 2009) im Bundestag beschlossenen Gesetzes. Die Abgeordneten der Großen Koalition stimmten für das „Gendiagnostik-Gesetz“, das betont: Niemand darf wegen seiner genetischen Veranlagung benachteiligt werden.

Keine Tests bei Arbeitsplatz und Versicherung

Benachteiligt wurden in der Vergangenheit beispielsweise Angestellte oder Arbeitssuchende: (Zukünftige) Arbeitgeber konnten einen Gentest verlangen, um zum prüfen, wie krankheitsanfällig der Beschäftigte in Zukunft sein würde. Das ist jetzt verboten.

Das gleiche gilt bei Versicherungen: Der „Risikoeinstufung“ von Versicherten war bislang keine Grenzen gesetzt, bis hin zum Gentest. Ein schlechtes Ergebnis mit hohem Krankheitsrisiko konnte bisher im schlimmsten Fall die Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherung für den Kunden unbezahlbar machen. Auch dem wurde jetzt weitgehend ein Riegel vorgeschoben. Nur bei extrem hohen Versicherungssummen (bei einer Gesamtleistung von mehr als 300.000 Euro) dürfen Versicherungen die Ergebnisse bereits erfolgter Gentests verlangen, neue Gentests dürfen nicht gemacht werden.

Brustkrebs-Risiko schon beim Embryo testen?

Ein weiterer entscheidender Punkt des neuen Gesetzes ist die pränatale Diagnostik. Sie ist rein zu medizinischen Zwecken erlaubt, nicht etwa zur Bestimmung des Geschlechtes des Kindes.

Außerdem werden Gentests verboten, die bereits beim Embryo erkennen sollen, ob der Mensch als Erwachsener bestimmte Krankheiten haben könnte – wie zum Beispiel Brustkrebs oder die Gehirnerkrankung Chorea Huntington. Weiterhin erlaubt ist eine pränatale Diagnostik zur Erkennung des Down-Syndroms.

Heimliche Vaterschaftstests verboten

Der dritte Schwerpunkt des Gesetzes trifft Väter oder Mütter, die nicht sicher sind, wer der wirkliche Erzeuger ihres Kindes ist. Heimliche Vaterschaftstests sind zukünftig verboten und werden mit einem Bußgeld bestraft. Nur wenn beide Elternteile und das Kind zustimmen, darf es zu einem Vaterschaftstest kommen.

Schutz der Betroffenen garantiert?

Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt lobte das neue Gendiagnostik-Gesetz. Damit werde nach einer zehnjährigen Debatte endlich eine Gesetzeslücke geschlossen, sagte Schmidt. Genetische Daten dürften nicht missbraucht werden. Das Gesetz garantiere den Schutz der Betroffenen, so Schmidt.

Kritik am Gesetz kam von der Opposition. Die Grünen stimmten dagegen. Die FDP und die Linkspartei enthielten sich bei der Abstimmung.

Quelle: DW-world.de DEUTSCHE WELLE