Der mühsame Weg zum Cannabis auf Rezept

In New York sollen schwer Kranke mit einem Cannabis-Medikament behandelt werden können. Auch in Deutschland ist das in manchen Fällen möglich. Die Hürden sind allerdings recht hoch.

Der US-Bundesstaat New York will seine strikten Marihuana-Gesetze lockern, um schwer Kranken eine medizinische Behandlung mit der Droge zu erlauben. Nach einer Reihe europäischer Länder – darunter Deutschland – hat auch Frankreich dem Cannabis-haltigen Medikament Sativex die Marktzulassung erteilt. Laut Gesundheitsministerium kann das Mundspray bei einigen Patienten mit Multipler Sklerose eingesetzt werden, um spastische Symptome zu lindern. In Deutschland ist das Medikament seit 2011 zugelassen.

In Frankreich ist seit mehreren Jahren ein anderes Cannabis-Derivat als Arzneimittel erhältlich: Dronabinol kann in besonders schweren Fällen bei chronischen Schmerzen verschrieben werden.

Die sozialistische Gesundheitsministerin Marisol Touraine hatte per Dekret im Juni vergangenen Jahres den Weg für Anträge auf Marktzulassung für andere Cannabis-haltige Medikamente frei gemacht.

Zugelassen bei Multipler Sklerose

Auch in Deutschland können sich schwer kranke Patienten Cannabis-haltige Medikamente seit Mai 2011 auf Betäubungsmittel-Rezept verschreiben lassen – die Hürden sind allerdings recht hoch. Der Verkauf von Cannabis sativa – so der lateinische Name für die Hanfpflanze – ist in Deutschland verboten, weil es als Droge gilt. In der Medizin wurden jedoch Erfolge bei der Behandlung von chronisch kranken Schmerzpatienten beobachtet.

Bisher ist in Deutschland lediglich ein Extrakt aus Cannabis sativa unter dem Namen „Sativex“ zugelassen – und zwar für Patienten, die an Multipler Sklerose erkrankt sind und an schweren spastischen Lähmungen und Krämpfen leiden. Schon seit längerem können Patienten die im Ausland zugelassenen Wirkstoffe Dronabinol und Nabilon verschrieben werden. Für die Kosten müssen sie in der Regel aber selbst aufkommen.

Alternativ können Patienten bei der Bundesopiumstelle eine Ausnahmeerlaubnis zum Erwerb von Cannabisblüten oder -extrakten „im Rahmen einer medizinisch betreuten und begleiteten Selbsttherapie“ beantragen. Seit 2005 wurden laut Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) 394 solcher Ausnahmeanträge gestellt – 221 davon wurden bewilligt. Aktuell verfügen 196 Patienten über eine Erlaubnis.

Gegen Schmerzen und Übelkeit

Die beiden wichtigsten Inhaltsstoffe von Cannabis sind Delta-9-Tetrahydrocannabinol (THC) und Cannabidiol (CBD). Ihnen wird unter anderem eine schmerzlindernde, entzündungshemmende, appetitanregende und krampflösende Wirkung zugeschrieben.

Cannabis wird unter anderem zur Behandlung von chronisch Schmerzen, Nervenschmerzen, bei grünem Star (Glaukom) zur Reduzierung des Augeninnendruck, gegen Übelkeit und zur Appetitsteigerung bei Krebs- und Aidspatienten und eben bei spastischen Schmerzen bei Multipler Sklerose eingesetzt.

Zum Nutzen der Therapie mit Cannabis gibt es viele positive Beobachtungen, allerdings oft noch zu wenige aussagekräftige Studien. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) sah beispielsweise 2012 lediglich einen „geringen Zusatznutzen“ für das seit Mai 2011 in Deutschland zugelassene Medikaments Sativex.

Eine Auswertung von Studien in einer britischen Fachzeitschrift bezweifelte Ende 2012 sogar die Wirksamkeit der Cannabis-Arznei bei Multipler Sklerose.

Quelle: Welt Online