Karlsruhe lässt Erfolgshonorare für Anwälte zu

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat den Weg für Erfolgshonorare von Rechtsanwälten zumindest zum Teil frei gemacht. Das bisherige Verbot solcher Erfolgshonorare sei zu restriktiv und zum Teil verfassungswidrig, urteilten die Karlsruher Richter. Der Gesetzgeber müsse bis zum 30. Juni 2008 zumindest Ausnahmen zulassen, so der BVerfG-Beschluss. Bis dahin gilt das Verbot weiter. Spätestens im kommenden Jahr können dann jedoch Anwälte mit ihren Mandanten Honorare aushandeln, die sich nach dem Erfolg im Prozess richten.

Die Richter entschieden damit über die Klage einer Anwältin aus Sachsen. Sie hatte mit zwei Mandanten aus den USA für einen Prozess ein Erfolgshonorar vereinbart und war zu einer Geldbuße von 5000 Euro verurteilt worden. In den USA sind Erfolgshonorare dagegen gängige Praxis. Die Anwältin hatte eine Entschädigung in Höhe von knapp 160.000 Euro für ein Grundstück erstritten, das dem Großvater ihrer amerikanischen Kläger gehörte und von den Nazis enteignet worden war. Vereinbarungsgemäß erhielt sie ein Drittel der Entschädigung als Bezahlung.

Grundrecht auf Berufsfreiheit bisher verletzt

Nach ihrer Strafe klagte sie vor dem Bundesverfassungsgericht. Zwar hieß es in der Urteilsbegründung, mit dem Verbot solle die anwaltliche Unabhängigkeit gewahrt werden. Besonders die schwarzen Schafe des Berufsstandes sollten so daran gehindert werden, in einem Prozess notfalls auch mit unlauteren Mitteln erfolgreich sein zu wollen. Dennoch sei das Verbot zu rigide und verletze Anwälte in ihrem Grundrecht auf Berufsfreiheit. Es müssten Ausnahmen für diejenigen Mandanten geschaffen werden, die sich einen Prozess nicht ohne weiteres leisten könnten, die für Prozesskostenhilfe von Staat andererseits aber zu viel verdienten.

Das Urteil ist auf andere Kammerberufe wie Steuerberater, Patentanwälte und Wirtschaftsprüfer anwendbar. Denn sie alle dürfen die Höhe ihres Honorars nicht vom Erfolg ihrer Arbeit oder dem Arbeitsaufwand abhängig machen. Vielmehr richtet sich ihre Honorierung nach der Höhe des Streitwertes.

(Az.: 1 BvR 2576/04)
Quelle: tagesschau.de