Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat vor den Gefahren der Cyberkriminalität gewarnt.
Hintergrund sind sogenannte Verschlüsselungstrojaner wie Locky oder TeslaCrypt, die sich aktuell mit rasanter Geschwindigkeit übers Internet verbreiten und auch vor Krankenhäusern und Arztpraxen nicht Halt machen. Die Opfer sollen dann Lösegeld für die Entschlüsselung zahlen.
Laut KBV sollten Praxen unbedingt Vorkehrungen treffen, um sich vor solchen Angriffen zu schützen. Es sei sehr empfehlenswert, einige wichtige Grundsätze beim Surfen im Internet und beim Öffnen von E-Mails zu beachten und alle Praxismitarbeiter für dieses Thema zu sensibilisieren.
So ist der KBV zufolge bei Computern der beste Schutz die Vorsorge: Schadsoftware sollte erst gar nicht auf den Praxisrechner gelangen können. Dabei hilft ein regelmäßiges Update des Betriebssystems, des Browsers und sämtlicher genutzter Software – in Kombination mit einer aktuellen Antiviren-Software. Ein Virus kann ansonsten schon allein durch den Besuch einer entsprechend präparierten Webseite den Praxisrechner infizieren.
Gleichzeitig versuchen Cyberkriminelle auch, ihre Schadsoftware per E-Mail mit Dateianhang oder über Verlinkungen zu verteilen. So fügen sie ihren E-Mails zum Beispiel eine Word-Datei bei, die dann durch eine sogenannte Makro-Funktion für die eigentliche Infektion sorgt. Daher gelte es, beim Öffnen von E-Mails und insbesondere von Dateianhängen und mitgeschickten Links größte Vorsicht walten zu lassen. Der E-Mail-Empfänger sollte stets die Identität des Absenders prüfen – E-Mail-Adressen lassen sich durch Cyberkriminelle leicht fälschen. Im Zweifelsfall rät die KBV, Dateianhänge beziehungsweise Links nicht zu öffnen.
Eine wirkungsvolle Absicherung für den Ernstfall bieten Datensicherungen – sogenannte Backups. Sollte ein Praxisrechner von einem Virus betroffen sein, können die verlorenen Daten darüber wiederhergestellt werden. Moderne Verschlüsselungstrojaner sind allerdings mittlerweile in der Lage, auch die Daten in angeschlossenen Netzlaufwerken und auf externen Festplatten mit zu verschlüsseln. Daher empfiehlt die KBV, Backups auf Speichermedien abzulegen, die nicht dauerhaft mit dem potentiell betroffenen Praxisrechner verbunden sind.
Quelle: aerzteblatt.de