Zusatzstoffe

Süßungsmittel




… sind künstlich hergestellte oder natürliche Substanzen, mit einer stärkeren Süßkraft als Haushaltszucker. Sie schmecken süß, lassen aber den Insulinspiegel nicht ansteigen, Kaugummis ohne Zucker helfen, Karies vorzubeugen und viele Light-Produkte bieten Süße ohne überflüssige Kalorien.
Bekannte Süßstoffe sind Sorbit (E 420), Saccharin (E 954), Cyclamat (E 952), Aspartam (E 951), Aspartan-Acesulfam-Salz (E 962).

Sorbit (Zuckeralkoholen) findet in vielen industriell hergestellten Lebensmitteln als Lebensmittelzusatzstoff (E 420) Verwendung.
Seine industrielle Herstellung erfolgt aus Mais- und Weizenstärke. Sorbit wird auf der Basis von Traubenzucker gewonnen. Wie bei allen Produkten, die über die Stärkeverzuckerung in Europa erzeugt werden, sind bei Sorbit keine gentechnischen Produkte auf dem Markt, wobei zur Herstellung von Sorbit der Einsatz gentechnisch veränderter Organismen möglich wäre.
Sorbit liefert mit 2,4 kcal/g (10 kJ/g) weniger Kalorien als Haushaltszucker (Saccharose) mit 4,0 kcal/g (17 kJ/g). Seine Süßkraft entspricht etwa 40–60 % im Vergleich zur Saccharose. Für die Verstoffwechselung im Körper wird kein Insulin benötigt. Daher ist Sorbit zum Süßen von Diabetikerlebensmitteln geeignet und kommt in Deutschland und Österreich in diesen diätetischen Lebensmitteln zum Einsatz.
Der älteste, chemisch synthetisierte Süßstoff ist Saccharin (E 954). Seine Süßkraft ist etwa 450 – 550-mal so groß wie die des Zuckers (Saccharose), hat jedoch einen bitteren bis metallischen Beigeschmack. Saccharin kann im menschlichen Körper nicht verwertet werden und liefert daher keine Energie. In der Lebensmittelindustrie wird vor allem das leicht wasserlösliche Natriumsalz des Süßstoffs eingesetzt. Da Saccharin die Wirkung von Zuckeraustauschstoffen und anderen Süßstoffen wie Aspartam (E 951) und Cyclamat (E 952)Cyclamat (E 952) verstärkt, wird es meist in Mischungen mit diesen verwendet.

Die wichtigsten Anwendungsgebiete sind Light-Produkte und ohne Zuckerzusatz hergestellte Lebensmittel für Diabetiker. Darüber hinaus wird Saccharin u.a. in Limonaden, Erfrischungsgetränken, Desserts, Süßigkeiten und für die Produktion von süßsauren Konserven aus Obst und Gemüse verwendet.
In der Zutatenliste werden Zusatzstoffe dieser Gruppe als „Süßungsmittel“ gekennzeichnet, gefolgt von der E-Nummer oder dem Namen des konkreten Stoffes. Die Verkehrsbezeichnung des jeweiligen Lebensmittels muss zudem um den Hinweis „mit Süßungsmittel“ ergänzt werden.
Enthält das Lebensmittel die Süßstoffe Aspartam (E 951) oder Aspartam-Acesulfamsalz (E 962), ist zusätzlich der Hinweis „enthält eine Phenylalaninquelle“ auf der Verpackung Pflicht. Der Zuckeraustauschstoff Fructose wird rechtlich nicht zu den Zusatzstoffen gezählt und daher ohne weitere Hervorhebungen in der Zutatenliste aufgeführt.

Seit  2. Dezember 2011 gesellte sich den synthetischen Süßstoffen in Deutschland ein Süßstoff pflanzlichen Ursprungs: STEVIA rebaudiana („Süßkraut“, auch „Honigkraut“).Steviosid
Er wird als  E 960 auf den Lebensmittelverpackungen gekennzeichnet sein und darf bestimmten Süßigkeiten wie alkoholfreien Getränken, Müsli, Joghurt, Schokolade zugesetzt werden.

Chemisch gesehen gehört STEVIA zu den sogenannten Steviolglycosiden und ist je nach Verarbeitung zwischen 40 und 300 Mal süßer als Zucker. Die Blätter, wie auch die isolierten Steviolglykoside haben nahezu keine Kalorien (mit 0,21 Kilokalorien pro Gramm liefern die getrockneten Stevia-Blätter praktisch keine Energie) und beeinflussen nicht den Blutzuckerspiegel.

Die Europäische Kommission hat den Süßstoff STEVIA in der EU zugelassen, nachdem die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) die gesundheitliche Unbedenklichkeit der Pflanze – im gewissen Rahmen – bescheinigt hatte. Ihr von Experten bestimmten ADI-Wert liegt bei vier Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht.
Das heißt z. B.: Ein Kind von 40 kg darf höchstens 160 mg zu sich nehmen, ein Mensch von 70 kg höchsten 280 mg. Im Vergleich: Für einen Liter Limonade braucht man etwa 600 Milligramm Stevia-Süße, damit sie so süß schmeckt wie die mit Zucker.
STEVIA ist geeignet für Diabetiker, bei Neurodermitis, Zucker- und Sorbitunverträglichkeit. Studien schreiben ihr eine plaquehemmende Wirkung zu.
Laut Experten ist es allerdings denkbar, dass es bei zu hohen Dosierungen eine Auswirkung auf die Wirkung von blutzuckersenkenden und harntreibenden Medikamenten haben kann. Aufgrund seiner Wirkung sollten gefährdete Personengruppen darauf achten, dass der Blutdruck, der Blutzuckerspiegel und der Puls bei übermäßigem Stevia-Gebrauch nicht zu niedrig werden.