Ein Arzt feiert mit seiner Ex-Freundin eine Drogenparty, sie fällt in einen lebensgefährlichen Zustand und stirbt – nun ist der Mann zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Das Landgericht Gießen sprach den 34-Jährigen heute (19.07.2016) des versuchten Totschlags durch Unterlassen schuldig.
MUTPROBE= Mut + Probe, wobei MUT vom althochdeutschen muot = Kraft des Denkens, Empfindens, Wollens und PROBE vom lat. proba = Prüfung, Versuch kommen, (Wikipedia).
Sich selbst prüfen zu „wollen“ ist normallerweise der wichtigste Schritt auf dem Weg zum Ziel, und wird das „Wollen“ mit der Kraft des eigenen Denkens verknüpft, kann das Ziel auch erreicht werden.
Nun gibt es gewollte Selbst-Versuche wie S-Bahnsurfen, sich mich Benzin begießen und dann sich anzünden, Fassaden -Klettern, über Graben /Schluchten oder auf Brückengeländer balancieren, Selfies von herankommenden Zügen machen und das Bahn-Gleis in letzter Sekunde verlassen, Subway Stunts und, und …, die zu den heutigen Web – Trends gehören. Vielleicht benebelt das Ziel – Web-Berühmtheit, wenn auch eine kurzweilige – die Kraft des eigenen Denkens, so dass Gefahren verkannt werden.
Immer mehr Patienten informieren sich im Internet über Gesundheitsthemen. Was dabei herauskommt, halten viele Ärzte aber für problematisch. Das zeigt eine neue Online-Umfrage der Bertelsmann Stiftung zusammen mit der Barmer GEK.
• Die WHO hat die Gesundheitsgefahr von Kaffee und Mate-Tee neu bewertet. • Das Ergebnis: Die Getränke sind nicht krebserregend, wenn sie nicht zu heiß getrunken werden. • Die Experten gehen davon aus, dass Heißgetränke oberhalb 65 Grad Celsius Speiseröhrenkrebs verursachen können.
Die Stiftung Warentest hat pünktlich zur EM preisgünstige FAN-Schminke und Klebe-Tattoos auf Schadstoffe geprüft. Und sie ist fündig geworden.
In manchen der geprüften Produkte wurden polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) und (insbesondere in den Tattoos) Weichmacher gefunden. Einige Vertreter dieser Stoffgruppen sind in Kosmetika verboten, weil sie laut Experten gesundheitlich bedenklich seien.
Alle getesteten FanSchminken enthielten laut Verpackung mindestens einen Inhaltsstoff der nach Raffination des Mineralöls entstandenen MOSH– Fraktion (ein Gemisch aus gesättigten Kohlenwasserstoffen / Mineral Oil Saturated Hydrocarbons), wie Paraffinum Liquidum, Paraffin oder Ceresin. Diese Inhaltsstoffe sind nicht explizit verboten. Sollten sie bei Aufnahme über die Haut bioverfügbar sein, würden sie eine Gesundheitsgefahr darstellen.
Die gute Nachricht: Die „Giftige“ FAN-Schminke stelle laut Stiftung Warentest doch kein unmittelbares Gesundheitsrisiko dar. Denn Fanschminke werde nicht täglich benutzt. Im Normalfall nur bei Spielen der deutschen Mannschaft- bei der EM höchstens sieben Mal. Trotzdem sollten die Anhänger der Nationalmannschaft am besten zu den befriedigenden Produkten aus der Testauswahl greifen und sie sicherheitshalber nicht auf den Lippen oder in der Nähe der Augen anwenden – so die Stiftung Warentest.
Am 4. März 2015hat die Weltgesundheitsorganisation (WHO) die aktualisierte Richtlinie zum Zuckerverzehr veröffentlicht (WHO 2015). In der aktualisierten Richtlinie empfiehlt die WHO die Zucker-Zufuhr auf nicht mehr als 5% der Gesamtenergiezufuhr zu beschränken. Das entspricht etwa 25 g Zucker pro Tag für Frauen und 30 g Zucker pro Tag für Männer. Für Kinder kann das je nach körperlicher Aktivität bzw. Energiebedarf deutlich weniger sein.
Dies ist im Einklang mit den „10 Regeln“, den Empfehlungen der DGE (DGE 2013), wie sie in Regel 6dargestellt sind: „Zucker und Salz in Maßen. Verzehren Sie Zucker und Lebensmittel bzw. Getränke, die mit verschiedenen Zuckerarten (z. B. Glucosesirup) hergestellt wurden, nur gelegentlich.“
25 Gramm sind ca. 6 Teelöffel Zucker, das hört sich erstmal gar nicht so wenig an. Wenn aber schon ein Marsriegel 32 Gramm enthalten, dann wird klar, dass die Menge pro Tag schnell um ein Vielfaches überschritten werden kann.
Also, auf die Kalorienbomben achten!
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 04. 05. 2016 den Weg für strengere Tabakvorschriften in der EU freigemacht. Die Richter lehnten in Luxemgurg mehrere Klagen gegen die EU-Tabakrichtlinie ab. Sowohl das geplante Verbot von Menthol¬zigaretten als etwa auch Auflagen für elektronische Zigaretten sei rechtens,urteiltensie.
Kosmetik kommt aus Altgriechischem (was würden wir ohne die Griechen tun?!): das Verb kosméo bedeutet „ordnen“, „schmücken“. Durch Mittel wie Puder, Rouge, Make-up, Eyeliner, Lidschatten und vieles mehr kann heutzutage die „schmückende“ Kosmetik ohne weiteres ein gepflegtes, „geordnetes“ Aussehen schaffen. Schaffen das nur teure Produkte, oder auch billigere?
Obwohl die Mehrheit der Deutschen der Sammlung und Verarbeitung von Massendaten (Big Data) generell eher skeptisch gegenübersteht, würde sich knapp die Hälfte der Bundesbürger für den medizinischen Fortschritt darauf einlassen.
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