Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat den Weg für Erfolgshonorare von Rechtsanwälten zumindest zum Teil frei gemacht. Das bisherige Verbot solcher Erfolgshonorare sei zu restriktiv und zum Teil verfassungswidrig, urteilten die Karlsruher Richter. Der Gesetzgeber müsse bis zum 30. Juni 2008 zumindest Ausnahmen zulassen, so der BVerfG-Beschluss. Bis dahin gilt das Verbot weiter. Spätestens im kommenden Jahr können dann jedoch Anwälte mit ihren Mandanten Honorare aushandeln, die sich nach dem Erfolg im Prozess richten.
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